Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) stellen einen integrierten Bestandteil des Mitgliedsvertrags zwischen der Mitterlehner Unternehmensgruppe (im Folgenden kurz Mitterlehner) und dem Mitglied dar. Der Mitgliedsvertrag kommt durch Annahme des vom Mitglied unterzeichneten Antrags auf Mitgliedschaft seitens Mitterlehner zustande. Mit der Erklärung, eine Mitgliedschaft erwerben zu wollen, insbesondere mit Unterfertigung des Antrages auf Mitgliedschaft unterwirft sich das Mitglied diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erklärt ausdrücklich diese zur Gänze zur Kenntnisnahme erhalten zu haben und werden diese ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die AGB gelten für unbefristete und auch für befristete Mitgliedschaften sowie Mitgliederverträge welcher Art auch immer. Für Personen, die sich in den Mitterlehner Anlagen aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.
1.2.
Die Mitgliedschaft kann einerseits als unbefristeter Vertrag mit einer Mindestvertragsbindung/Kündigungsverzicht des Mitgliedes von/für 12 vollen Monaten abgeschlossen werden. Bei Abschluss eines derartigen Vertrages verzichtet das Mitglied ab Beginn des Vertrages für 1 Jahr (12 volle Monate) ausdrücklich auf das Recht den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bei einem Flexiblen Abo wird ein unbefristeter Vertrag ohne Bindung abgeschlossen werden. Die gewählte Bindung/ die Erklärung des Kündigungsverzichtes ist bei Vorauszahlern gültig ab Datum „Beginn der Mitgliedschaft“, bei monatlichen Zahlern ab dem 01. des Folgemonats. Mitterlehner ist berechtigt, den Antrag auf Mitgliedschaft abzulehnen, insbesondere bei unrichtigen und unvollständigen Angaben im Antrag, bei Zweifeln an der Bonität. Bei Vertragsabschluss ist vom Mitglied ein Identitätsnachweis zu erbringen (Personalausweis, Führerschein).
1.3.
Die Mitgliedschaft bei Mitterlehner ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und keinesfalls Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, ist Mitterlehner berechtigt vom Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 zu beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft durch Mitterlehner, bleiben hiervon zudem unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
1.4.
Bei Jugendlichen unter dem vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
2. Benutzung der Mitterlehner Anlagen und Einrichtungen
2.1.
Die Mitgliedschaft berechtigt zum Besuch der vereinbarten Mitterlehner Anlagen/ Studios, laut
Vorderseite dieses Antrages, und zur Benutzung der vereinbarten Einrichtungen dieser Anlagen.
Hausordnung Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung.
Die Hausordnung
enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der
Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten
Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im
Einzelfall Anweisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Anweisungen Folge zu leisten. Die Hausordnung
wird bei Vertragsabschluss dem Mitglied zur Kenntnis gebracht.
Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur
während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist jederzeit berechtigt, belegte Spinde
zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten und oder Öffnungszeiten
verwendet werden.
Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die von Mitterlehner zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich
während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne
Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKWs
berechtigt.
Benutzung besonderer Einrichtungen
Die Benutzung besonderer einzelner Einrichtungen oder Leistungsangebote (E-Scan, Personal Training,
Kurse, ärztl. Trainingsberatung, Ernährungsberatung etc.) kann gegen gesondertes Entgelt in Anspruch
genommen werden.
2.2.
Je nach Art der Mitgliedschaft ist die Benutzung der Einrichtungen während der publizierten Öffnungszeiten oder nur zu bestimmten Zeiten möglich.
2.3.
Die Mitterlehner Einrichtungen sind während der publizierten Betriebszeiten geöffnet. Mitterlehner behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den betrieblichen Erfahrungen und den Wünschen der Mitglieder, insbesondere auch abhängig von den Kundenfrequenzen, einseitig zu ändern, soweit dies dem Mitglied zumutbar ist, besonders wenn die Änderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Das Mitglied hat im Falle einer solchen Änderung der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen.
2.4.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Anweisungen der Mitterlehner Mitarbeiter zu befolgen, sowie die
Hygiene-Vorschriften, welche dem Mitglied ausdrücklich zur Kenntnis gebracht werden und bei
Vertragsabschluss ausgehändigt werden, zu beachten. Das Tragen von weit ausgeschnittenen ärmellosen
T-Shirts, Stöhnen bei der Übungsausführung und Telefonieren in den Trainingsräumen ist nicht gestattet.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen von Mitterlehner sorgsam und laut Anweisung des
Personals zu benutzen und auf eine ruhige Trainingsatmosphäre zu achten.
Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des
Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied Mitterlehner
unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche Mitterlehner durch eine nicht unverzügliche Meldung der
Änderungen der Daten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.
Ferner ist dem Mitglied ein Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem
persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche
die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Mitterlehner-
Anlagen untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel in den
Mitterlehner-Anlagen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen
oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines
verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten
Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios
am Empfang in Verwahrung zu geben.
Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene
Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der
Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es
eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß,
insbesondere die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der
Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
2.5.
Im Falle von groben oder wiederholten Verstößen des Mitglieds gegen den Mitgliedsvertrag, die Anweisungen der Mitterlehner Mitarbeiter, die Hygienevorschriften oder die Clubregeln, kann Mitterlehner den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.
2.6.
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte oder einen Chip, die bei jedem Besuch in der Mitterlehner Anlage vorzuweisen sind. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf Mitterlehner dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Für die Mitgliedskarte/Chip ist eine Kaution in Höhe von € 15.- zu hinterlegen, die nach Vertragsende bei Rückgabe der Karte wieder retourniert wird. Bei Verlust dieser Mitgliedskarte oder des Chips ist ein Kostenersatz von € 15.- für die Ausstellung des Ersatzes vom Mitglied zu leisten. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich Mitterlehner zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.7.
In Betrieben mit automatischem Türzugangssystem gibt es die Möglichkeit an von Mitterlehner bekannt gegebenen Zeiten zu trainieren, ohne, dass sich Personal in der Mitterlehner-Anlage befindet. In diesem Falle trainiert das Mitglied ausdrücklich auf eigene Gefahr und wird einer Haftung von Mitterlehner ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen wird der Club mit Kameras bewacht und auf Band aufgezeichnet. Das Mitglied wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt und stimmt diesen Maßnahmen ausdrücklich zu.
3. Mitgliedsbeitrag
3.1.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus fällig und wird im Mitgliedsvertrag festgesetzt. Er kann auf einmal per Überweisung oder monatlich per Lastschrift bezahlt werden.
3.2.
Mitterlehner ist bei Zahlungsverzug weiter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.A. zu verrechnen. Ferner können für jede Mahnung die angefallenen Bearbeitungsgebühren in Höhe von €10.- und darüber hinaus anfallende und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten in Rechnung gestellt werden. Überdies ist Mitterlehner berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Nachfristsetzung und weiterem Zahlungsverzug den Vertrag aufzulösen.
3.3.
Bei Nichtbenützung der Einrichtungen der Mitterlehner Anlage erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. Dies gilt jedoch nur bei einer Nichtbenützung der Einrichtungen aus subjektiven, in der Sphäre des Mitglieds liegende Gründe. Dies gilt jedoch nicht bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Mitglieds.
4. Vertragsarten/- Dauer und Kündigung
4.1.
Der Mitgliedsvertrag wird entweder als unbefristeter Vertrag (unbestimmte Zeit) mit einer Mindestvertragsbindung/ Kündigungsverzicht des Mitgliedes von/für 12 vollen Monaten abgeschlossen oder als „Flexibles Abo“ abgeschlossen.
4.2.
Bei einem flexiblen Abo wird ein unbefristeter Vertrag ohne Bindung abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von den Vertragsteilen jederzeit unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines Monates ordentlich gekündigt werden.
4.3.
Bei der Vereinbarung eines unbefristeten Mitgliedvertrages mit einer Mindestvertragsbindung von einem Jahr verzichten die Vertragsteile ausdrücklich für die Dauer von 12 vollen Monaten (1 Jahr) auf die Geltendmachung ihres ordentlichen Kündigungsrechtes. Diese Verträge können vom Mitglied entweder im Voraus – insbesondere für den Zeitraum des vereinbarten Kündigungsverzichtes von 12 Monaten – oder monatlich mittels SEPA – Lastschrift bezahlt werden.
4.3.1.
Bei Mitgliedsverträgen die – wie oben beschrieben – für den Zeitraum des vereinbarten Kündigungsverzichtes im Voraus bezahlt wurden, wird der Kunde einen Monat vor Ablauf des Zeitraumes des vereinbarten Kündigungsverzichtes schriftlich auf die Möglichkeit hingewiesen, neuerlich für weitere 12 Monate im Voraus zu bezahlen und für weitere 12 Monate auf sein ordentliches Kündigungsrecht zu verzichten. Insofern das Mitglied diesem schriftlichen Angebot entspricht und wiederum für 12 volle Folgemonate in der vorgeschriebenen Höhe eine Vorauszahlung leistet, erklärt das Mitglied mit Leistung dieser Zahlung wiederum für den bezahlten Zeitraum von 12 Monaten auf sein ordentliches Kündigungsrecht des Vertrages ausdrücklich zu verzichten. Im Falle eines wirksam vereinbarten Kündigungsverzichtes gilt dieser auch für Mitterlehner. Leistet das Mitglied im Hinblick auf die schriftliche Mitteilung keine Vorauszahlung läuft der Vertrag – wie oben beschrieben – als unbefristeter Vertrag nach Ablauf des Zeitraums des vereinbarten Kündigungsverzichtes /der vereinbarten Mindestbindung weiter und kann von den Vertragsteilen nach Ablauf des Zeitraums des vereinbarten Kündigungsverzichtes /der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines Monates ordentlich gekündigt werden.
4.3.2.
Bei Verträgen mit monatlichen SEPA – Lastschriften kann der Vertrag von den Vertragsteilen nach Ablauf des Zeitraums des vereinbarten Kündigungsverzichtes /der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines Monates ordentlich gekündigt werde.
4.3.3.
Bei Abos mit Aufzahlung für Sonderleistungen, z.B. Coaching, Getränke, BIA- Messungen oder Personal Training, beträgt die Kündigungsfrist ein Monat.
4.4.
Mitterlehner behält sich vor, halbjährlich für die Leistungen der TrainerInnen eine Trainerpauschale in Höhe von 29,- abzubuchen. Wird die Mitgliedschaft vorab gekündigt, wird die Trainerpauschale anteilig, je nach Kündigungsdatum, verrechnet.
4.5.
Kommt es zu einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages wird ein vorausgezahlter Mitgliedsbeitrag aliquot auf das vom Kunden bekannt zu machende Konto ausbezahlt. Bei einem Erstvertrag wird der erste Monat mit € 150.- abgerechnet, die restlichen Monate anteilsmäßig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei einem Verlängerungsvertrag wird monatsweise abgerechnet. Bei monatlichen SEPA-Lastschriften werden diese zum nächst möglichen SEPA-Lastschriften Termin eingestellt.
5. Zeitgutschriften bei Krankheiten, Unfällen
5.1.
Bei einer Verhinderung des Mitglieds am Training und/oder Benutzung der Mitterlehner-Anlagen aus in der Sphäre des Mitglieds liegenden Gründen besteht kein wie immer gearteter Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zeitgutschrift (vgl. 3.3.). Bei Krankheiten, Unfällen oder längeren Auslandsaufenthalten, die zu einem Trainingsausfall von über zwei Monaten führen, kann von Mitterlehner dieser Zeitraum ausgesetzt bzw. das Abo verlängert werden, vorausgesetzt die Unterbrechung und der Grund dazu werden unverzüglich nach dessen Entstehen schriftlich Mitterlehner bekannt gegeben und mit einer Bestätigung (bei Krankheit oder Unfall mit einer fachärztlichen Bestätigung) nachgewiesen. Mitterlehner kann diese Unterbrechungen aus Gründen der Kulanz gewähren, woraus sich jedoch kein wie immer gearteter Rechtsanspruch oder eine rechtliche Verpflichtung ableiten lässt.
6. Haftungsbeschränkung
6.1.
Eine Haftung von Mitterlehner ist bei leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen.
6.2.
Mitterlehner haftet weder für Schäden, noch für den Verlust von vom Mitglied persönlich mitgebrachten Sachen, Wertgegenständen udgl.. Eine Haftung von Mitterlehner für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld ist somit ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
6.2.1.
Es wird das Mitglied ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf in die Anlage vom Mitglied mitgeführte Gegenstände kein Verwahrungsvertrag zwischen Mitterlehner und dem Mitglied zustande kommt, auch wenn mitgeführte Gegenstände von einem Mitglied in einem Spind aufbewahrt werden.
6.2.2.
Zudem wird das Mitglied ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Gegenstände erheblichen Wertes und/oder größere Bargeldsummen zum Training in eine Mitterlehner-Anlage mitzubringen.
6.3.
Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn das Mitglied und/oder die geschädigte Person den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich Mitterlehner anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch das Mitglied und/ oder die geschädigte Person gerichtlich geltend zu machen, sonst ist das Recht erloschen.
7. Datenschutz
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet. Das Mitglied erteilt seine ausdrückliche Zustimmung dazu.
8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstandvereinbarung
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht, Gerichtsstand ist Wels.
9. Änderungsvorbehalt
Mitterlehner hält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser AGB, und der Hausordnung, beispielsweise bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse usw., vorzunehmen. Mitterlehner wird bei Änderung an die AGB auf seiner Website www.mitterlehner-training.com bekanntgeben und dem Mitglied zur Kenntnis bringen. Die Änderungen werden zwischen den Vertragspartnern wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages/der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.